Kleine Chronik -
oder das Leben in Fourcés im letzten Jahrhundert...
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Fourcés ein
ziemlich bedeutender Weiler mit mehr als 1100 Einwohnern und zahlreichen Handwerkern
und Kaufleuten. Das am 18. April 1891 der Präfektur übermittelte
Ergebnis der Volkszählung lag noch bei "775 Individuen in 209 Häusern
und 210 Haushalten". Heute hat Fourcés nur noch 277 Einwohner
(Zählung von 1999), und glücklicherweise bestehen noch ein Lebensmittelgeschäft
mit weiteren Dienstleistungen sowie fünf Handwerker.
Die Nationalgarde
Sie wird am 24. August 1791 durch die Versammlung der
Truppe auf der "Place d'Armes de Fourcés" angekündigt,
damit die Nationalgardisten den Treueeid auf das Königreich mit folgendem
Wortlaut leisten : "Ich schwöre dem König der Franzosen Treue,
der Verfassungsgebenden Versammlung und den Gesetzen des Königreiches
Gehorsam".
Bei der Musterung von 1828 gab es in Fourcés 8 Befreiungen von 11 Aushebungen...
Die Gründe für die Befreiung waren sowohl die Größe,
weil nur Männer mit "normaler Größe" berücksichtigt
wurden, das heißt zwischen 1,50 m und 1,70 m groß waren, als auch
andere Dienstuntaugliche wegen "Wachstumsmängeln". Weitere
Gründe für eine Nichteignung : die "die unehelichen" oder
die "Söhne von mehr als 70 Jahre alten Greisen", die "durch
unregelmäßige Zehenbildung Verkrüppelten" und die Rheumatiker.
Auszüge aus den Beratungen der Stadträte
• Gesundheitswesen
und Misthaufen...
- Beratung vom 24. Mai 1832 :
"Mit Hinblick auf die Unsauberkeit in unserer Stadt, welche durch die
auf dem Platz befindlichen Misthaufen, die verbleibenden Abwässer sowie
die Latrinen, deren Abläufe in die Straßen gelangen, verursacht
wird, wurde die Bildung eines Rates für das Gesundheitswesen und die
Ernennung von Joseph L., Jean F., et Bernard L., Arzt in Fourcés, entschieden,
die über die Sauberkeit des Ortes wachen sollen... "
- Beratung vom 13. Juni 1841 :
"Es wird bestimmt, so schnell wie möglich die Misthaufen zu entfernen,
die auf dem öffentlichen Platz vor sich hinstinken, sowie die Humusberge
und mit der Einebnung des Dorfzentrums zu beginnen, damit die übelriechenden
Wässer leichter abfließen können, welche eine Gefahr für
die Volksgesundheit darstellen... "
• Vor
seiner Tür kehren...
- Erlaß vom 12. Januar 1859 :
"Um dem Mißbrauch und dem fehlenden staatsbürgerlichen Bewußtsein
gegenüber der öffentlichen Hygiene ein Ende zu machen, wird angeordnet
:
1 – Jeder Besitzer oder Mieter ist gehalten,
die Hälfte der Straße vor seinem Haus, seinem Laden, seinem Hof,
seinem Garten und seiner übrigen Flächen und Nebengelasse zu kehren.
2 – Niemand darf Schlamm, Kehricht und
Abfall vor dem Besitz des Nachbarn ablagern, und jeder soll diese am Straßenrand
vor seinem eigenen Anwesen aufschichten.
3 – Das oben vorgesehene Kehren hat am
DONNERSTAG und am SONNABEND jeder Woche vor 8 Uhr morgens zu erfolgen. Für
den Fall des Nichtbefolgens wird das Kehren von Amts wegen auf Kosten der
Besitzer und Mieter durchgeführt.
4 – Es wird den Besitzern und Mietern
untersagt, sich die auf den öffentlichen Wegen befindlichen Schlämme,
Abfälle und tierischen Exkremente anzueignen, welche ausschließlich
Eigentum des Bauern sind. "
• Freilaufende
Schweine...
- Beratung vom 17. September 1848 :
"Im Hinblick auf die schweren Schäden, die durch die freilaufenden
Schweine im Dorf und an dem kürzlich erst instandgesetzten Pflaster angerichtet
wurden, wird angeordnet, daß für jedes Tier eine Strafe von 5 Arbeitstagen
festgelegt wird, die sein Besitzer mit der Reparatur an den Gemeindestraßen
abzugelten hat. Diese Strafe verdoppelt sich dann, wenn sich diese Fälle
wiederholen und ist dann mit Geld zu begleichen... "
• Unschicklichkeit...
- Erlaß vom 28. Juni 1857 :
"Aufgrund der Beschwerden bezüglich der Unschicklichkeit, die von
bestimmten jungen Leuten beim Baden im Fluß an den Stellen begangen
wird, die den Blicken aus der Stadt offenliegen, und im Hinblick auf das Wohlverhalten,
das Angriffe auf die öffentliche Moral ausschließt, wird angeordnet
:
1 – Es wird vom heutigen Tage an ausdrücklich
verboten, tagsüber an Stellen zu baden, die nicht in großer Entfernung
zum Dorf liegen. Alles, was sich Flußkrümmung nennt, ist im vorliegenden
Verbot einbezogen, weil zu nahe gelegen.
2 – Der Flurschutzbeauftragte wird über
die Befolgung dieses Erlasses wachen.
• Vorsicht...
- Beratung vom 25. Mai 1892 :
Der Gemeinderat beschließt einstimmig "die Anpflanzung einer lebenden
Hecke im Garten des Pfarramtes, um die Parzelle des Herrn Pfarrers von derjenigen
von Mademoiselle G., Lehrerin, zu trennen, damit jegliche Art der Kommunikation
vermieden wird... "
• Achtet
aufs Brot...
- Beratung vom 15. August 1897 :
Der Gemeinderat bedeutet den beiden Bäckern von Fourcés, den Herren
Alban R. et Arnaud L."daß das verkaufte Brot dem für den Verkauf
angegebenen Gewicht sowie der notwendigen Backzeit zu entsprechen habe, bei
Strafe einer öffentlichen Verwarnung... "
• Öffentliche
Sicherheit...!
- Erlaß vom 1. Juni 1857 :
"Vom heutigen Tage an ist es untersagt, die Pferde innerhalb des Dorfes
Fourcés trotten oder galoppieren zu lassen, was besonders gilt, wenn
sie zur Schwemme und zurück geführt werden. "
- Erlaß vom 15. Juni 1897 :
"Jedes Fahrrad muß mit einem Signalgerät ausgestattet sein,
dessen Ton bis in eine Entfernung von fünfzig Metern vernehmbar ist, und
das so oft zu betätigen ist, wie es notwendig ist."
• Klarstellung
zum übertriebenen Gebrauch der Signalgeräte, ohne Zweifel...?
- Erlaß vom 10. September 1902 :
"Die Vorschrift des Erlasses vom 15. Juni 1897 hinsichtlich des Fahrradverkehrs
auf öffentlichen wegen ist nicht auf die an der Hand geführten Maschinen
anwendbar. "
• Achtung
Hühner...
- Beratung vom 15. November 1898 :
"Eingedenk der Klagen, die bei der Gemeindeverwaltung gegen die Schäden
geführt worden sind, die das Geflügel bei den Bewohnern des Dorfes
Fourcés angerichtet hat, daß dieses Geflügel gar Schönheit
und Sauberkeit des öffentlichen Platzes als Spazierweg beeinträchtigt,
ordnen wir an :
Artikel I – Es wird ausdrücklich untersagt,
Hühner, Hennen, Puter, Gänse, Enten sowie andere Tiere des Viehhofes
auf dem öffentlichen Platz von Fourcés frei herumlaufen zu lassen.
Artikel II – Der Flurschutz von Fourcés
ist beauftragt, über die Einhaltung des vorliegenden Erlasses zu wachen
und die Zuwiderhandlungen mit einem Strafmandat zu ahnden.
Diese kleine Chronik
des Lebens in Fourcés
wurde den Archiven der Gemeinde entnommen, welche
durch Monsieur Pierre CHEYROUX
angelegt und geordnet worden sind.