Kleine Chronik -
   oder das Leben in Fourcés im letzten Jahrhundert..
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Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Fourcés ein ziemlich bedeutender Weiler mit mehr als 1100 Einwohnern und zahlreichen Handwerkern und Kaufleuten. Das am 18. April 1891 der Präfektur übermittelte Ergebnis der Volkszählung lag noch bei "775 Individuen in 209 Häusern und 210 Haushalten". Heute hat Fourcés nur noch 277 Einwohner (Zählung von 1999), und glücklicherweise bestehen noch ein Lebensmittelgeschäft mit weiteren Dienstleistungen sowie fünf Handwerker.


Die Nationalgarde


Sie wird am 24. August 1791 durch die Versammlung der Truppe auf der "Place d'Armes de Fourcés" angekündigt, damit die Nationalgardisten den Treueeid auf das Königreich mit folgendem Wortlaut leisten : "Ich schwöre dem König der Franzosen Treue, der Verfassungsgebenden Versammlung und den Gesetzen des Königreiches Gehorsam".
Bei der Musterung von 1828 gab es in Fourcés 8 Befreiungen von 11 Aushebungen... Die Gründe für die Befreiung waren sowohl die Größe, weil nur Männer mit "normaler Größe" berücksichtigt wurden, das heißt zwischen 1,50 m und 1,70 m groß waren, als auch andere Dienstuntaugliche wegen "Wachstumsmängeln". Weitere Gründe für eine Nichteignung : die "die unehelichen" oder die "Söhne von mehr als 70 Jahre alten Greisen", die "durch unregelmäßige Zehenbildung Verkrüppelten" und die Rheumatiker.


Auszüge aus den Beratungen der Stadträte


     • Gesundheitswesen und Misthaufen...
- Beratung vom 24. Mai 1832 :
"Mit Hinblick auf die Unsauberkeit in unserer Stadt, welche durch die auf dem Platz befindlichen Misthaufen, die verbleibenden Abwässer sowie die Latrinen, deren Abläufe in die Straßen gelangen, verursacht wird, wurde die Bildung eines Rates für das Gesundheitswesen und die Ernennung von Joseph L., Jean F., et Bernard L., Arzt in Fourcés, entschieden, die über die Sauberkeit des Ortes wachen sollen... "
- Beratung vom 13. Juni 1841 :
"Es wird bestimmt, so schnell wie möglich die Misthaufen zu entfernen, die auf dem öffentlichen Platz vor sich hinstinken, sowie die Humusberge und mit der Einebnung des Dorfzentrums zu beginnen, damit die übelriechenden Wässer leichter abfließen können, welche eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen... "

     • Vor seiner Tür kehren...
- Erlaß vom 12. Januar 1859 :
"Um dem Mißbrauch und dem fehlenden staatsbürgerlichen Bewußtsein gegenüber der öffentlichen Hygiene ein Ende zu machen, wird angeordnet :
     1 – Jeder Besitzer oder Mieter ist gehalten, die Hälfte der Straße vor seinem Haus, seinem Laden, seinem Hof, seinem Garten und seiner übrigen Flächen und Nebengelasse zu kehren.
     2 – Niemand darf Schlamm, Kehricht und Abfall vor dem Besitz des Nachbarn ablagern, und jeder soll diese am Straßenrand vor seinem eigenen Anwesen aufschichten.
     3 – Das oben vorgesehene Kehren hat am DONNERSTAG und am SONNABEND jeder Woche vor 8 Uhr morgens zu erfolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens wird das Kehren von Amts wegen auf Kosten der Besitzer und Mieter durchgeführt.
     4 – Es wird den Besitzern und Mietern untersagt, sich die auf den öffentlichen Wegen befindlichen Schlämme, Abfälle und tierischen Exkremente anzueignen, welche ausschließlich Eigentum des Bauern sind. "

     • Freilaufende Schweine...
- Beratung vom 17. September 1848 :
"Im Hinblick auf die schweren Schäden, die durch die freilaufenden Schweine im Dorf und an dem kürzlich erst instandgesetzten Pflaster angerichtet wurden, wird angeordnet, daß für jedes Tier eine Strafe von 5 Arbeitstagen festgelegt wird, die sein Besitzer mit der Reparatur an den Gemeindestraßen abzugelten hat. Diese Strafe verdoppelt sich dann, wenn sich diese Fälle wiederholen und ist dann mit Geld zu begleichen... "

     • Unschicklichkeit...
- Erlaß vom 28. Juni 1857 :
"Aufgrund der Beschwerden bezüglich der Unschicklichkeit, die von bestimmten jungen Leuten beim Baden im Fluß an den Stellen begangen wird, die den Blicken aus der Stadt offenliegen, und im Hinblick auf das Wohlverhalten, das Angriffe auf die öffentliche Moral ausschließt, wird angeordnet :
     1 – Es wird vom heutigen Tage an ausdrücklich verboten, tagsüber an Stellen zu baden, die nicht in großer Entfernung zum Dorf liegen. Alles, was sich Flußkrümmung nennt, ist im vorliegenden Verbot einbezogen, weil zu nahe gelegen.     
     2 – Der Flurschutzbeauftragte wird über die Befolgung dieses Erlasses wachen.


     • Vorsicht...
- Beratung vom 25. Mai 1892 :
Der Gemeinderat beschließt einstimmig "die Anpflanzung einer lebenden Hecke im Garten des Pfarramtes, um die Parzelle des Herrn Pfarrers von derjenigen von Mademoiselle G., Lehrerin, zu trennen, damit jegliche Art der Kommunikation vermieden wird... "

     • Achtet aufs Brot...
- Beratung vom 15. August 1897 :
Der Gemeinderat bedeutet den beiden Bäckern von Fourcés, den Herren Alban R. et Arnaud L."daß das verkaufte Brot dem für den Verkauf angegebenen Gewicht sowie der notwendigen Backzeit zu entsprechen habe, bei Strafe einer öffentlichen Verwarnung... "

     • Öffentliche Sicherheit...!
- Erlaß vom 1. Juni 1857 :
"Vom heutigen Tage an ist es untersagt, die Pferde innerhalb des Dorfes Fourcés trotten oder galoppieren zu lassen, was besonders gilt, wenn sie zur Schwemme und zurück geführt werden. "
- Erlaß vom 15. Juni 1897 :
"Jedes Fahrrad muß mit einem Signalgerät ausgestattet sein, dessen Ton bis in eine Entfernung von fünfzig Metern vernehmbar ist, und das so oft zu betätigen ist, wie es notwendig ist."


     • Klarstellung zum übertriebenen Gebrauch der Signalgeräte, ohne Zweifel...?
- Erlaß vom 10. September 1902 :
"Die Vorschrift des Erlasses vom 15. Juni 1897 hinsichtlich des Fahrradverkehrs auf öffentlichen wegen ist nicht auf die an der Hand geführten Maschinen anwendbar. "


     • Achtung Hühner...
- Beratung vom 15. November 1898 :
"Eingedenk der Klagen, die bei der Gemeindeverwaltung gegen die Schäden geführt worden sind, die das Geflügel bei den Bewohnern des Dorfes Fourcés angerichtet hat, daß dieses Geflügel gar Schönheit und Sauberkeit des öffentlichen Platzes als Spazierweg beeinträchtigt, ordnen wir an :
     Artikel I – Es wird ausdrücklich untersagt, Hühner, Hennen, Puter, Gänse, Enten sowie andere Tiere des Viehhofes auf dem öffentlichen Platz von Fourcés frei herumlaufen zu lassen.
     Artikel II – Der Flurschutz von Fourcés ist beauftragt, über die Einhaltung des vorliegenden Erlasses zu wachen und die Zuwiderhandlungen mit einem Strafmandat zu ahnden.


Diese kleine Chronik des Lebens in Fourcés
wurde den Archiven der Gemeinde entnommen, welche
durch Monsieur Pierre CHEYROUX
angelegt und geordnet worden sind.